Artikel 16
1. Dieses Abkommen tritt 30 Tage nach Einlangen einer Note in Österreich in Kraft, derzufolge die Voraussetzungen, die nach der türkischen Rechtslage für das Inkrafttreten dieses Abkommens vorliegen müssen, erfüllt sind.
2. Dieses Abkommen gilt vom Datum des Inkrafttretens für eine unbegrenzte Zeit, es sei denn, daß es einer der Staaten innerhalb von 3 Monaten vor seinem Ablauf schriftlich kündigt.
Geschehen zu Wien, am 7. November 1969, in zwei Urschriften in englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019
Gesetzesnummer
10011409
Dokumentnummer
NOR40005798
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