Anlage III
Richtlinien für die Entwicklung von Qualitätszielen und –kriterien für Wasser
Die Qualitätsziele und ‑kriterien für Wasser
- a) dienen dem Zweck, die vorhandene Wasserqualität zu erhalten und, falls erforderlich, zu verbessern;
- b) sind darauf gerichtet, die durchschnittliche Verschmutzungsbelastung (insbesondere durch gefährliche Stoffe) innerhalb einer bestimmten Frist auf einen bestimmten Grad zu verringern;
- c) berücksichtigen besondere Anforderungen an die Wasserqualität (Rohwasser für Trinkwasserzwecke, Bewässerung usw.);
- d) berücksichtigen besondere Anforderungen an empfindliche und besonders geschützte Gewässer und deren Umgebung, z. B. Seen, Grundwasservorkommen;
- e) stützten sich auf die Anwendung ökologischer Klassifizierungsmethoden und Chemikalienindizes für die mittel- und langfristige Überprüfung der Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität;
- f) berücksichtigen den Grad, bis zu dem die Ziele erreicht werden, und die auf Emissionsgrenzwerten beruhenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die im Einzelfall erforderlich sein könnten.
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