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Anlage II Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.10.1996

Anlage II

Richtlinien zur Entwicklung der besten Umweltpraxis

(1) Um für den Einzelfall die geeignetste Kombination von Maßnahmen auszuwählen, welche die beste Umweltpraxis darstellen, ist der folgende abgestufte Maßnahmenkatalog zu prüfen:

  1. a) Unterrichtung und Unterweisung der Öffentlichkeit und der Benutzer über Umweltfolgen, die durch die Wahl bestimmter Tätigkeiten und Erzeugnisse, deren Verwendung und endgültige Entsorgung entstehen;
  2. b) Ausarbeitung und Anwendung von Verhaltensvorschriften für eine gute Umweltpraxis, die alle Aspekte der Lebensdauer eines Erzeugnisses umfaßt;
  3. c) Etikettierung mit Hinweisen für den Benutzer auf die Umweltgefährdungen eines Erzeugnisses, seine Verwendung und endgültige Entsorgung;
  4. d) Bereitstellung von Sammel- und Entsorgungssystemen für die Öffentlichkeit;
  5. e) Wiederverwertung, Rückgewinnung und Wiederverwendung;
  6. f) Anwendung wirtschaftlicher Instrumente auf Tätigkeiten, Erzeugnisse oder Gruppen von Erzeugnissen;
  7. g) Einführung eines Genehmigungssystems mit einer Reihe von Einschränkungen oder Verboten.

(2) Für die Feststellung, welche Kombination von Maßnahmen im allgemeinen oder im besonderen die beste Umweltpraxis darstellt, ist vor allem folgendes in Betracht zu ziehen:

  1. a) die Umweltgefährdung
  1. i) durch das Erzeugnis;
  2. ii) durch die Herstellung des Erzeugnisses;
  3. iii) durch die Verwendung des Erzeugnisses;
  4. iv) durch die endgültige Entsorgung des Erzeugnisses;
  1. b) Ersatz durch weniger verunreinigende Verfahren oder Stoffe;
  2. c) Umfang der Verwendung;
  3. d) mögliche Vorteile oder Nachteile für die Umwelt durch Ersatzmaterial oder Ersatztätigkeiten;
  4. e) Fortschritte und Neuerungen in den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem wissenschaftlichen Verständnis;
  5. f) Fristen für die Umsetzung;
  6. g) soziale und wirtschaftliche Folgen.

(3) Hieraus ergibt sich, daß sich die beste Umweltpraxis für eine bestimmte Quelle im Lauf der Zeit angesichts technologischer Fortschritte, wirtschaftlicher und sozialer Faktoren und von Neuerungen in den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem wissenschaftlichen Verständnis ändert.

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