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Anlage C Aids-V-Infektion

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.1.1994

Anlage C

Definition der HIV-Enzephalopathie („HIV-Demenz“, „AIDS-Demenz“, „subakute Enzephalitis als Folge von HIV“)

Klinische Zeichen einer kognitiven und/oder motorischen Dysfunktion, die zu einer Beeinträchtigung im Berufs- und Alltagsleben führen oder bei Kindern das wochen- bis monatelange Ausbleiben der normalen Entwicklungsstufen im Verhalten, ohne daß eine gleichzeitige Erkrankung oder andere Störung als eine HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen in Frage kommt.

Methoden zum Ausschluß solcher gleichzeitigen Erkrankungen und Störungen können eine Liquoruntersuchung und entweder Gehirnabbildung (Computertomographie oder Kernspintomographie) oder Autopsie beinhalten.

Definition des HIV-Auszehrungssyndroms („HIV-Kachexie“, „slim disease“)

Starker unfreiwilliger Gewichtsverlust von mehr als 10% des Normalgewichts, zusätzlich entweder chronische Diarrhoe (mindestens 2 ungeformte Stühle pro Tag über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen) oder chronische Schwäche und nachgewiesenes Fieber (länger als 30 Tage, wechselnd oder anhaltend) in Abwesenheit einer gleichzeitigen Erkrankung oder anderen Störung als einer HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen (zB Krebs, Tuberkulose, Kryptosporidiose oder andere spezifische Enteritiden).

Druckfehlerberichtigung, BGBl. Nr. 819/1994, hat dokumentalistisch keine Auswirkungen.

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2017

Gesetzesnummer

10010788

Dokumentnummer

NOR12136967

alte Dokumentnummer

N8199432753J

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