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Anlage B Aids-V-Infektion

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.1.1994

Anlage B

Methoden zur verdachtsweisen Diagnose von Indikatorerkrankungen

Candidiasis des Ösophagus

  1. a) vor kurzem eingetretene retrosternale Schmerzen beim Schlucken und
  2. b) orale Candidiasis diagnostiziert durch das Feststellen von mit dem freien Auge sichtbaren weißen Flecken oder Plaques auf erythematöser Basis oder durch den mikroskopischen Nachweis von Pilzmyzelfäden in einem nicht kultivierten Abstrich der Mundschleimhaut.

Zytomegalievirus-Retinitis

Charakteristisches Auftreten bei aufeinanderfolgenden Augenuntersuchungen (diskrete weiße Flecken der Retina mit deutlichen Grenzen, die sich zentrifugal den Blutgefäßen folgend ausbreiten), häufig verbunden mit retinaler Vaskulitis, Hämorrhagie und Nekrose. Das Abklingen der aktiven Erkrankung hinterläßt Narben auf der Retina und eine Atrophie mit Pigmentflecken.

Mykobakteriose

Der mikroskopische Nachweis säurefester Stäbchen aus einer Stuhlprobe, einer sterilen Körperflüssigkeit oder einem Gewebe von anderer Herkunft als der Lunge, der Haut, zervikalen oder Hilus-Lymphknoten, welche nicht durch Kultur identifiziert wurden.

Kaposi-Sarkom

Charakterisiert durch das Auftreten eines mit dem Auge sichtbaren Erythems oder einer blauen plaqueähnlichen Läsion auf Haut oder Schleimhautmembranen. (Präsumptive Diagnosen von Kaposi-Sarkom sollten nicht von Ärzten gemacht werden, welche erst wenige Fälle gesehen haben.)

Lymphoide interstitielle Pneumonie

Beidseitige retikulonoduläre interstitielle pulmonale Infiltrate, sichtbar im Thoraxröntgen ohne Identifizierung eines pathogenen Agens und ohne Ansprechen auf antibiotische Behandlung.

Pneumozystis carinii Pneumonie

  1. a) Seit kurzem bestehende Belastungsdyspnoe oder nicht produktiver Husten (innerhalb der letzten drei Monate) und
  2. b) Nachweis von beidseitigen diffusen interstitiellen Infiltraten im Thoraxröntgen und
  3. c) arterielle Blutgasanalyse, welche einen arteriellen p0 2 von weniger als 70 mm Hg oder eine niedrige respiratorische Diffusionskapazität (weniger als 70% des Normwertes) oder ein Ansteigen des alveolären arteriellen Sauerstoffspannungsgradienten zeigen und
  4. d) kein Nachweis einer bakteriellen Pneumonie.

Toxoplasmose des Gehirns

  1. a) Seit kurzem bestehendes neurologisches Herdgeschehen im Zusammenhang mit einer intrakranialen Erkrankung oder eine herabgesetzte Bewußtseinslage und
  2. b) Nachweis einer Massenläsion durch Abbildung im Computertomogramm oder Kernspintomogramm oder eines Defekts, welcher durch Kontrastmittelinjektion sichtbar gemacht wird und
  3. c) Serumantikörpernachweis für Toxoplasmose oder Ansprechen auf Toxoplasmosetherapie.

Lungentuberkulose

Diagnose einer Lungentuberkulose auf Grund klinischer oder radiologischer Befunde durch den behandelnden Arzt des Patienten.

Rezidivierende bakterielle Pneumonie

rezidivierende (zwei Rezidive oder mehr in einem Zeitraum von zwölf Monaten), akute (radiologische Evidenz nach negativem Zwischenraum) Lungenentzündung, diagnostiziert sowohl durch radiologischen Nachweis und Kultur oder andere organismusspezifische diagnostische Methode anhand einer klinisch relevanten Probe eines Erregers (nicht Pneumozystis carinii und nicht Mykobakterien), welcher typischerweise Lungenentzündungen verursacht. Fälle ohne Laborbestätigung eines kausalen Erregers für eine der Episoden der Pneumonie werden als Verdachtsdiagnose akzeptiert.

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2017

Gesetzesnummer

10010788

Dokumentnummer

NOR12136966

alte Dokumentnummer

N8199432752J

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