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Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 39/1990
Typ
Vertrag - Polen
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.03.1990
Unterzeichnungsdatum
24.11.1988
Index
89/07 Umweltschutz
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES UMWELTSCHUTZES
StF: BGBl. Nr. 39/1990 (NR: GP XVII RV 936 AB 1068 S. 114 . BR: AB 3742 S. 520 .)
Sprachen
Deutsch, Polnisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 des Vertrages wurden am 14. bzw. 22. Dezember 1989 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 7 mit 1. März 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Polen (im folgenden Vertragsparteien genannt),
im Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern
und entschlossen, entsprechend den Zielen und Grundsätzen, wie sie in den Resolutionen der im Jahre 1972 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt und in den Schlußdokumenten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa festgehalten sind sowie im Einklang mit den multilateralen für beide Vertragsparteien verbindlichen Vereinbarungen im Bereich des Umweltschutzes für den bestmöglichen Schutz der Umwelt in den beiden Staaten zu sorgen,
sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018
Gesetzesnummer
10010604
Dokumentnummer
NOR11010823
alte Dokumentnummer
N8199010765J
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