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Artikel 5 Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.11.1985

Artikel 5

Die Vertragsstaaten bemühen sich, in ihren gegenseitigen Beziehungen im Rahmen dieses Vertrages die weitere Entwicklung des Völkerrechts im Bereich des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2018

Gesetzesnummer

10010476

Dokumentnummer

NOR12133781

alte Dokumentnummer

N8198512922L

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