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Vertrag zwischen Österreich und Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.11.1978

§ 0

Vertrag zwischen Österreich und Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Kurztitel

Vertrag zwischen Österreich und Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 525/1978

Typ

Vertrag - Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.11.1978

Unterzeichnungsdatum

17.09.1976

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

StF: BGBl. Nr. 525/1978 (NR: GP XIV RV 328 AB 465 S. 52 . BR: AB 1632 S. 361 .)

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 5 Abs. 2 des Vertrages vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet und der Notenwechsel am 18. September 1978 durchgeführt; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 17. November 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu fördern,

im Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf der Grundlage der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation zu leisten,

und entschlossen, den Gesundheitszustand der Bevölkerung beider Staaten zu verbessern,

sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018

Gesetzesnummer

10010399

Dokumentnummer

NOR11010618

alte Dokumentnummer

N8197816268R

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