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Artikel 14 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 14

Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit zwischen der Diplomatischen Akademie Wien und der Diplomatischen Akademie Moskau, insbesondere den gegenseitigen Austausch von Lehrpersonen und Hörern.

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