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Artikel 15 Übereinkommen über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.1986

VIII. RATIFIKATION, BEITRITT UND INKRAFTTRETEN

Artikel 15

Dieses Übereinkommen liegt für die Staaten der Region Europa, die zur Teilnahme an der mit der Annahme dieses Übereinkommens betrauten diplomatischen Konferenz eingeladen wurden, sowie für den Heiligen Stuhl zur Unterzeichnung und Ratifikation auf.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022

Gesetzesnummer

10009610

Dokumentnummer

NOR12121831

alte Dokumentnummer

N7198613793A

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