VIII. RATIFIKATION, BEITRITT UND INKRAFTTRETEN
Artikel 15
Dieses Übereinkommen liegt für die Staaten der Region Europa, die zur Teilnahme an der mit der Annahme dieses Übereinkommens betrauten diplomatischen Konferenz eingeladen wurden, sowie für den Heiligen Stuhl zur Unterzeichnung und Ratifikation auf.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022
Gesetzesnummer
10009610
Dokumentnummer
NOR12121831
alte Dokumentnummer
N7198613793A
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