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Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.11.1976

§ 0

Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)

Kurztitel

Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 622/1976

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.11.1976

Unterzeichnungsdatum

30.09.1976

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ÜBEREINKOMMEN zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet

StF: BGBl. Nr. 622/1976

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 29. November 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien,

überzeugt von den gegenseitigen Vorteilen, die ihnen aus der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit erwachsen,

und vom Wunsche geleitet, die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung zu vertiefen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009414

Dokumentnummer

NOR11009605

alte Dokumentnummer

N7197613776T

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