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Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)
Kurztitel
Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 622/1976
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
29.11.1976
Unterzeichnungsdatum
30.09.1976
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ÜBEREINKOMMEN zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet
StF: BGBl. Nr. 622/1976
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 29. November 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien,
überzeugt von den gegenseitigen Vorteilen, die ihnen aus der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit erwachsen,
und vom Wunsche geleitet, die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung zu vertiefen,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009414
Dokumentnummer
NOR11009605
alte Dokumentnummer
N7197613776T
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