Artikel 16
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Es tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 16
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Es tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
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