Artikel 3
Die Vertragsparteien erleichtern die Ausbildung von Spezialisten auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und Information durch:
- a) Kontakte zwischen Forschern, Lehrkräften und anderen Vertretern der Kultur und Kunst.
- b) Austausch von Studenten, insbesondere von postgraduates, durch Stipendiengewährung.
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