Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Slowenien Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 BR Jugoslawien, BGBl. III Nr. 156/1997 (Montenegro: BGBl. III Nr. 124/2007, Kosovo: BGBl. III Nr. 147/2010) Bosnien und Herzegowina, BGBl. III Nr. 1/2019 (Kündigung) Mazedonien
§ 0
Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Jugoslawien)
Kurztitel
Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 436/1973
Typ
Vertrag – Jugoslawien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
11.09.1973
Unterzeichnungsdatum
14.04.1972
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Beachte
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Slowenien
Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996
BR Jugoslawien, BGBl. III Nr. 156/1997 (Montenegro: BGBl. III Nr. 124/2007, Kosovo: BGBl. III Nr. 147/2010)
Bosnien und Herzegowina, BGBl. III Nr. 1/2019 (Kündigung)
Mazedonien
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
StF: BGBl. Nr. 436/1973 (NR: GP XIII RV 377 AB 507 S. 48. BR: S. 315.)
Sprachen
Deutsch, Slowenisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 14. April 1972 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung, welches also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und Kunst, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 20. März 1973
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 13. Juli 1973 in Belgrad ausgetauscht; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 21 am 11. September 1973 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien haben,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu entwickeln und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen Volk und den Völkern Jugoslawiens beizutragen,
vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009355
Dokumentnummer
NOR11009546
alte Dokumentnummer
N7197313768T
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