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Artikel 13 Kulturabkommen zwischen Österreich und Luxemburg

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.11.1972

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 13

Das vorliegende Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt zwei Monate nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Wien erfolgen wird, in Kraft.

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