SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 13
Das vorliegende Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt zwei Monate nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Wien erfolgen wird, in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 13
Das vorliegende Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt zwei Monate nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Wien erfolgen wird, in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)