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Artikel 17. Kulturübereinkommen zwischen Österreich und Frankreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.7.1947

Artikel 17.

Die beiden Regierungen werden darüber wachen, daß sich in sämtlichen Unterrichtsbehelfen die freundschaftlichen Beziehungen, die zwischen den beiden Ländern bestehen, wiederspiegeln.

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