§ 5a.
Das Pauschale für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A2/v2 und A3/v3 im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung beträgt 32,8 €.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025
Gesetzesnummer
10008671
Dokumentnummer
NOR40036294
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)