vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art. 1 § 5 Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1989

§ 5.

Bei der monatlichen Abrechnung der Aufwandsentschädigung für Hausbeschau- und Hausbeschau-Kontrollorgane sind Überstundenbruchteile, wenn sie mehr als 30 Minuten betragen, als volle Stunde zu rechnen, wenn sie weniger als 30 Minuten betragen, unberücksichtigt zu lassen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025

Gesetzesnummer

10008671

Dokumentnummer

NOR12103931

alte Dokumentnummer

N6198910073H

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)