§ 8
Die Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen; Stimmenthaltung ist möglich. Der Vorsitzende stimmt nicht mit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 8
Die Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen; Stimmenthaltung ist möglich. Der Vorsitzende stimmt nicht mit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)