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Artikel 1 Handels- und Zollabkommen - Kündigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.6.1996

Artikel 1

Das Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien wurde gemäß seinem Art. 16 durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. September 1996 gekündigt.

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