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V über Lehrabschlußprüfung Waffen- und Munitionshändler

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1992

§ 0

V über Lehrabschlußprüfung Waffen- und Munitionshändler

Kurztitel

V über Lehrabschlußprüfung Waffen- und Munitionshändler

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 330/1991

Inkrafttretensdatum

01.01.1992

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen wird

StF: BGBl. Nr. 330/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler wird folgende Prüfungsordnung erlassen:

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