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Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.3.1977

§ 0

Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 125/1977

Inkrafttretensdatum

22.03.1977

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien

StF: BGBl. Nr. 125/1977

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 am 22. März 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien sind, getragen vom Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken und die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Staaten zu fördern, wie folgt übereingekommen:

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