§ 0
Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien
Kurztitel
Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 125/1977
Inkrafttretensdatum
22.03.1977
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien
StF: BGBl. Nr. 125/1977
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 am 22. März 1977 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien sind, getragen vom Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken und die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Staaten zu fördern, wie folgt übereingekommen:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)