vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL VI Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.10.1975

ARTIKEL VI

Es wird eine gemeinsame österreichisch-libysch arabische Regierungskommission gebildet. Diese Kommission tritt jährlich abwechselnd in Wien und Tripolis zusammen, um die Durchführung dieses Abkommens zu verfolgen, Mittel zur Stärkung und Förderung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten und zweckdienliche Lösungen für allfällige Schwierigkeiten und Probleme vorzuschlagen, die der Durchführung dieses Abkommens allenfalls entgegenstehen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)