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ARTIKEL VII Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.10.1975

ARTIKEL VII

Die Bestimmungen dieses Abkommens bleiben hinsichtlich der Verträge in Kraft, die nach seinen Bestimmungen abgeschlossen werden, auch wenn das Abkommen selbst aufgehoben ist.

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