ARTIKEL 46
Im Rahmen des Programms werden die Teilnehmerstaaten ihre Meinungen über ihre Beziehungen zu Ölförderländern austauschen. Zu diesem Zweck sollen die Teilnehmerstaaten einander über die von ihnen mit Förderländern getroffenen gemeinsamen Maßnahmen unterrichten, die für die Ziele des Programms von Belang sind.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2023
Gesetzesnummer
10006468
Dokumentnummer
NOR40022322
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