vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 4 Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.7.1936

Artikel 4

Artikel 4. Die Einfuhr türkischer Waren nach Österreich und österreichischer Waren nach der Türkei wird ohne Rücksicht auf ihre Menge über die zur Verzollung von Waren ausländischer Herkunft ermächtigten türkischen und österreichischen Häfen und Bahnhöfe erfolgen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)