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Artikel 4 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1991

Artikel 4

Jeder Vertragsstaat kann das vorliegende Abkommen schriftlich auf diplomatischem Wege kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Erhalt der diesbezüglichen Note wirksam.

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