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Artikel 2 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1991

Artikel 2

Durch dieses Abkommen wird das Recht der Vertragsstaaten nicht berührt, Personen die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern, die sie als unerwünscht ansehen.

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