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Artikel 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1991

Artikel 1

Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten oder durch dessen Hoheitsgebiet durchreisen.

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