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Artikel 6 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 6

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens werden der Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomatenpässen vom 14. Dezember 1967 *) und das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienstpässen vom 5. Dezember 1975 **) aufgehoben.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 25/1968

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 341/1976

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