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Artikel 7 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 7

(1) Dieses Abkommen tritt am 1. Februar 1990 in Kraft.

(2) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.

Geschehen zu Wien, am 18. Jänner 1990 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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