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Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1987

§ 0

Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)

Kurztitel

Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 494/1987

Inkrafttretensdatum

01.12.1987

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Bau, Instandhaltung und Betrieb eines Grenztunnels zwischen Reutte und Füssen

StF: BGBl. Nr. 494/1987 (NR: GP XVII RV 22 AB 96 S. 17 . BR: AB 3253 S. 487 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. September 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Dezember 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Bundesrepublik Deutschland

in dem Bestreben, den Straßenverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten zu erleichtern,

in der Absicht, die Verkehrsverhältnisse der benachbarten Regionen zu verbessern, und

in dem Wunsch, die Leistungsfähigkeit des grenzüberschreitenden Straßennetzes zu gewährleisten,

sind wie folgt übereingekommen:

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