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Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)
Kurztitel
Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 494/1987
Inkrafttretensdatum
01.12.1987
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Bau, Instandhaltung und Betrieb eines Grenztunnels zwischen Reutte und Füssen
StF: BGBl. Nr. 494/1987 (NR: GP XVII RV 22 AB 96 S. 17 . BR: AB 3253 S. 487 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. September 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Dezember 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Bundesrepublik Deutschland
in dem Bestreben, den Straßenverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten zu erleichtern,
in der Absicht, die Verkehrsverhältnisse der benachbarten Regionen zu verbessern, und
in dem Wunsch, die Leistungsfähigkeit des grenzüberschreitenden Straßennetzes zu gewährleisten,
sind wie folgt übereingekommen:
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