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Artikel 2 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1982

Artikel 2

Österreichische Staatsbürger und bahamische Staatsangehörige, die einen gültigen Reisepaß besitzen, der von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellt wurde, dürfen sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich bis zu einem Zeitraum von drei Monaten aufhalten, sofern der Aufenthalt nicht der Arbeitsaufnahme dient.

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