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Artikel 3 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1982

Artikel 3

Österreichische Staatsbürger und bahamische Staatsangehörige, die in das Gebiet des anderen Vertragsstaates für einen drei Monate übersteigenden Zeitraum oder zum Zwecke der Arbeitsaufnahme einreisen, bedürfen eines vor der Einreise einzuholenden Sichtvermerkes.

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