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Grenzabfertigung - Segelflugzeuge, Freiballone (Schweiz)
Kurztitel
Grenzabfertigung - Segelflugzeuge, Freiballone (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 474/1976
Inkrafttretensdatum
28.09.1976
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Grenzabfertigung von Segelflugzeugen und Freiballonen im grenzüberschreitenden Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 474/1976 (NR: GP XIV RV 158 AB 258 S. 27 . BR: AB 1528 S. 352 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 10 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 28. September 1976 in Kraft.
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