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Artikel 3 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.9.1968

Artikel 3

Die Bestimmungen dieses Abkommens befreien die costaricanischen und österreichischen Staatsbürger nicht von der Verpflichtung, die österreichischen und costaricanischen Gesetze und Vorschriften betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme von Ausländern, zu beachten.

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