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Artikel 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.9.1968

Artikel 1

Costaricanische und österreichische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

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