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Artikel 3 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1968

Artikel 3

Inhaber gültiger israelischer oder österreichischer Diplomaten- oder Dienstpässe dürfen sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich während der Dienstzeit im Gastland oder eines Privatbesuches bis zu drei Monaten dort aufhalten.

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