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Artikel 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.2.1973

Artikel 1

Inhaber gültiger israelischer oder österreichischer gewöhnlicher Reisepässe oder Sammelpässe dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

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