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Anlage 1 Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.2.1968

Anlage 1

Österreichische Botschaft

Nicosia

Zl. 4336-A/67

Exzellenz!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung bereit ist, mit der Regierung der Republik Cypern zum Zwecke der Ausweitung der beiderseitigen Beziehungen ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht auf Grundlage der Gegenseitigkeit abzuschließen, welches folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 6)

Falls die Regierung der Republik Cypern diesen Bestimmungen zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden, welches am 30. Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Nicosia, den 14. Dezember 1967.

Steiner m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Spyros Kyprianou

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Cypern

Nicosia

Republik Cypern

Ministerium für

Auswärtige Angelegenheiten

Zl. DD. 1/8

Exzellenz!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 14. Dezember 1967, Zahl 4336-A/67, zu bestätigen, welche folgenden Inhalt hat:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Cypern den vorstehenden Vorschlägen zustimmt und sohin die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote dazu ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen in dieser Angelegenheit bilden, welches am dreißigsten Tage nach Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Nicosia, den 14. Dezember 1967.

Araouzos m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Ludwig Steiner

außerordentlicher und

bevollmächtigter Botschafter

der Republik Österreich

in Cypern

Nicosia

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