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Artikel 6 Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.2.1968

Artikel 6

Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt drei Monate nach Einlangen der auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragspartner außer Kraft.

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