ANHANG II
Erläuternde Liste
Anlage2
- A. Ausrüstungsgegenstände für Leichtathletik, wie
- Hürden;
- Speere, Diskusse, Stäbe, Gewichte, Hämmer.
- B. Ausrüstungsgegenstände für Ballspiele, wie
- Bälle aller Art;
- Tennisschläger, Schlaghölzer, Keulen, Stöcke und ähnliches;
- Netze aller Art;
- Torpfosten.
- C. Ausrüstungsgegenstände für Wintersport, wie
- Skier und Stöcke;
- Schlittschuhe;
- Rodelschlitten und Rennschlitten;
- Eisstockausrüstung („Curling“).
- D. Sportkleidung, Sportschuhe, Sporthandschuhe, Kopfbedeckungen für den Sport usw. aller Art.
- E. Ausrüstungsgegenstände für Wassersport, wie
- Kanus und Kajaks;
- Segel- und Ruderboote, Segel, Ruder, Paddel;
- Surfbretter und Segel.
- F. Motorfahrzeuge, wie
- Kraftfahrzeuge;
- Motorräder; Motorboote.
- G. Ausrüstungsgegenstände für verschiedene Veranstaltungen, wie
- Sportwaffen und Munition;
- Fahrräder ohne Motor;
- Pfeile und Bogen;
- Fechtausrüstung;
- Gymnastikausrüstung;
- Kompasse;
- Sportmatten und Tatami-Matten;
- Ausrüstung für Gewichtheben;
- Reitausrüstung und Sulkies;
- Paragleiter, Flugdrachen, Windsurfer;
- Bergsteigerausrüstung;
- Musikkassetten für Veranstaltungen.
- H. Hilfsausrüstungsgegenstände, wie
- Meß- und Anzeigegeräte;
- Apparate für Blut- und Urinuntersuchungen.
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