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Anlage2 Vorübergehende Verwendung - persönliche Gebrauchsgegenstände (Anlage B.6)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.1994

ANHANG II

Erläuternde Liste

Anlage2

  1. A. Ausrüstungsgegenstände für Leichtathletik, wie
  1. B. Ausrüstungsgegenstände für Ballspiele, wie
  1. C. Ausrüstungsgegenstände für Wintersport, wie
  1. D. Sportkleidung, Sportschuhe, Sporthandschuhe, Kopfbedeckungen für den Sport usw. aller Art.
  2. E. Ausrüstungsgegenstände für Wassersport, wie
  1. F. Motorfahrzeuge, wie
  1. G. Ausrüstungsgegenstände für verschiedene Veranstaltungen, wie
  1. H. Hilfsausrüstungsgegenstände, wie

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