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Anlage1 Vorübergehende Verwendung - persönliche Gebrauchsgegenstände (Anlage B.6)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.1994

ANHANG I

Erläuternde Liste

Anlage1

  1. 1. Kleidung.
  2. 2. Toilettenartikel.
  3. 3. Persönlicher Schmuck.
  4. 4. Photoapparat und Filmkameras mit einer angemessenen Anzahl von Filmen und Zubehör.
  5. 5. Tragbare Vorführgeräte für Diapositive und Filme und deren Zubehör sowie eine angemessene Anzahl von Diapositiven oder Filmen.
  6. 6. Videokameras und tragbare Videoaufnahmegeräte mit einer angemessenen Anzahl von Bändern.
  7. 7. Tragbare Musikinstrumente.
  8. 8. Tragbare Plattenspieler mit Schallplatten.
  9. 9. Tragbare Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte (einschließlich Diktiergeräte) mit Bändern.
  10. 10. Tragbare Rundfunkempfangsgeräte.
  11. 11. Tragbare Fernsehgeräte.
  12. 12. Tragbare Schreibmaschinen.
  13. 13. Tragbare Rechenmaschinen.
  14. 14. Tragbare Personal Computer.
  15. 15. Ferngläser.
  16. 16. Kinderwagen.
  17. 17. Rollstühle für Behinderte.
  18. 18. Sportausrüstung wie Zelte und andere Campingausrüstung, Angelgerät, Bergsteigerausrüstung, Taucherausrüstung, Sportfeuerwaffen mit Munition, Fahrräder ohne Motor, Kanus oder Kajaks von weniger als 5,5 m Länge, Skier, Tennisschläger, Surfbretter, Windsurfer, Golfausrüstung, Flugdrachen, Paragleiter.
  19. 19. Tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinische Apparate sowie Einwegzubehör.
  20. 20. Andere offensichtlich persönliche Gegenstände.

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