vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage2 Vorübergehende Verwendung - Berufsausrüstung (Anlage B.2)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.1994

ANHANG II

Kinematographische Ausrüstung

Anlage2

Erläuternde Liste

A. Ausrüstung, wie

B. Für die vorstehenden Zwecke gebaute oder besonders hergerichtete Fahrzeuge.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte