Artikel 29
Rechnungslegung
Die Agentur veröffentlicht einen Jahresbericht, der eine von unabhängigen Rechnungsprüfern geprüfte Aufstellung ihrer Konten sowie der Konten des in Anlage I bezeichneten Fördertreuhandfonds enthält. Die Agentur verteilt an die Mitglieder in angemessenen Abständen eine zusammenfassende Darstellung ihrer finanziellen Lage und eine Gewinn- und Verlustrechnung, welche die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit ausweisen.
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