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Artikel 29 Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.9.1997

Artikel 29

Rechnungslegung

Die Agentur veröffentlicht einen Jahresbericht, der eine von unabhängigen Rechnungsprüfern geprüfte Aufstellung ihrer Konten sowie der Konten des in Anlage I bezeichneten Fördertreuhandfonds enthält. Die Agentur verteilt an die Mitglieder in angemessenen Abständen eine zusammenfassende Darstellung ihrer finanziellen Lage und eine Gewinn- und Verlustrechnung, welche die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit ausweisen.

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