Artikel 26
Prämien und Gebühren
Die Agentur setzt die für jede Art von Risiko geltenden Sätze für Prämien-, Gebühren- und etwaige sonstige Zahlungen fest und überprüft sie regelmäßig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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