Artikel 27
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen ist der Rechtsordnung eines jeden der beiden Vertragstaaten gemäß zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Budapest auszutauschen.
(2) Das Abkommen tritt 60 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021
Gesetzesnummer
10004234
Dokumentnummer
NOR12046551
alte Dokumentnummer
N3197637850J
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